
Die Ausführungen auf dieser Seite gelten nicht für Ehepaare, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und der ältere Partner an diesem Tag mindestens 40 Jahre alt war. Für diesen Personenkreis ist das bis 31.12.2001 geltende Hinterbliebenenrecht anzuwenden. Witwen und Witwerrenten, die nach dem ab 1.1.2002 gültigen Hinterbliebenenrecht berechnet ...
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